Ehrungsordnung


In der Jahreshauptversammlung am 26. Januar 2026, ist eine Satzungsänderung geplant, bei der u. a. "§ 16 Ehrungen von Mitglieder" geändert wird und dann nur den Hinweis auf eine Ehrungsordnung enthält, in der die Ehrungen des Vereins geregelt werden.


 

Ehrungsordnung (Entwurf) des

Männergesangvereins 1891 Landenhausen e. V.

 

 

§ 1  Ehrungen von Mitgliedern

 

Langjährige und auch verdiente Mitglieder erhalten Ehrungen durch den Verein. Dabei wird unterschieden nach aktiven und fördernden Mitgliedern. Mitglieder, die in einem der Chöre des Vereins singen, haben den Status „aktiv“, alle anderen den Status „fördernd“. Die Ehrungen für „aktive“ oder „fördernde“ Mitgliedschaft richten sich nach der Zugehörigkeit zum jeweiligen Status. 

 

 

§ 2  Ehrungen von aktiven Mitgliedern

 

Nach vollendeter 25/40/50/60/70/75jähriger Mitgliedschaft erhält ein aktives Mitglied als Dank und Anerkennung eine Ehrenurkunde des Vereins.

 

Im Kinder- und Jugendbereich werden Ehrungen für aktive Mitglieder nach vollendeter 
3/10jähriger Mitgliedschaft vorgenommen.

 

Bei Verbandszugehörigkeit des Vereins, können auch darüber Ehrungen aktiver Mitglieder

beantragt werden.


 

 

§ 3  Ehrungen von fördernden Mitgliedern

 

Nach vollendeter 25/40/50/60/70/75jähriger Mitgliedschaft im Verein erhält ein förderndes Mitglied als Anerkennung eine Urkunde.

 

 

 

§ 4  Ehrenmitgliedschaft

 

Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt nach 40jähriger aktiver oder 50jähriger fördernde Mitgliedschaft im Verein. Die Ernennung kann auch bei besonderen Verdiensten um den Verein verliehen werden. Dem Mitglied wird eine Ehrenurkunde überreicht.

 

Nach dem Inkrafttreten der Ehrungsordnung ernannte Ehrenmitglieder sind nicht mehr beitragsfrei. Bei bestehenden Ehrenmitgliedern bleibt der Status der Beitragsfreiheit erhalten.

 

 

§ 5  Goldene Vereinsehrennadel

 

Nach vollendeter 60jähriger Vereinszugehörigkeit erhält jedes Mitglied die „Goldene Vereinsehrennadel“. Diese kann auch für besondere Verdienste verliehen werden.




§ 6  Ehrungen für Vorstandstätigkeit - Ehrentitel

 

Für 10/25/40/50jährige Vorstandstätigkeit wird als Anerkennung eine Ehrenurkunde überreicht.

 

Bei Verbandszugehörigkeit des Vereins, können auch darüber Ehrungen für Vorstandstätigkeit beantragt werden.

 

Für besondere Verdienste um den Verein, können Mitglieder folgende Ehrentitel nach einem Beschluss der Mitgliederversammlung zugesprochen werden:

 

Ehrenvorsitzende/r
Ehrenvorstand
Ehrenchorleiter/in 

 

Das Mitglied erhält dazu eine Ernennungsurkunde des Vereins.

 

 

§ 7  Inkrafttreten der Ehrungsordnung

 

Die vorliegende Ehrungsordnung ist in der Mitgliederversammlung vom 26. Januar 2026 beschlossen worden und mit dem gleichen Tag in Kraft getreten.

 

Unterschriften des vertretungsberechtigten Vereinsvorstandes:

 

 

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Vorsitzende/r                                                           Vorsitzende/r

 

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Vorsitzende/r                                                            Vorsitzende/r

 

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1. Schriftführer/in

 

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2. Schriftführer/in

 

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1. Kassenführer/in

 

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2. Kassenführer/in