Ehrungsordnung


In der Jahreshauptversammlung am 26. Januar 2026, ist eine Satzungsänderung geplant, bei der u. a. § 16 Ehrungen von Mitglieder aus der Satzung entfernt und in einer separaten Ehrungsordnung geregelt wird.



 

Ehrungsordnung (Entwurf) des

Männergesangvereins 1891 Landenhausen e. V.

 

 

§ 1  Ehrungen von Mitgliedern

 

Langjährige und auch verdiente Mitglieder erhalten eine Ehrungen durch den Verein. Dabei wird unterschieden nach aktiven und fördernden Mitgliedern. Mitglieder, die in einem der Chöre des Vereins singen, haben den Status „aktiv“, alle anderen den Status „fördernd“. Die Ehrungen richten sich dabei nach dem Status zum Zeitpunkt der Ehrung.

 

 

§ 2  Ehrungen von aktiven Mitgliedern

 

Nach vollendeter 25/40/50/60/70jähriger Mitgliedschaft erhält ein aktives Mitglied als Dank und Anerkennung eine Ehrenurkunde des Vereins.

 

Im Kinder- und Jugendbereich werden Ehrungen für aktive Mitglieder nach vollendeter 
3/10jähriger Mitgliedschaft vorgenommen.

 

Bei Verbandszugehörigkeit des Vereins, können auch darüber Ehrungen aktiver Mitglieder

beantragt werden.

 

Bei 40jähriger aktiver Mitgliedschaft wird jedes Mitglied Ehrenmitglied des Vereins und erhält als Anerkennung eine Ehrenurkunde.

 

 

§ 3  Ehrungen von fördernden Mitgliedern

 

Nach vollendeter 25/40/50/60/70jähriger Mitgliedschaft im Verein erhält ein förderndes Mitglied als Anerkennung eine Urkunde.

 

Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt nach vollendeter 50jährigen Mitgliedschaft im Verein oder bei besonderen Verdiensten um den Verein.

 

 

§ 4  Ehrenmitgliedschaft

 

Ehrenmitglieder sind nach Vollendung des 65. Lebensjahres beitragsfrei.
 

 

§ 5  Goldene Vereinsehrennadel

 

Nach vollendeter 60jähriger Vereinszugehörigkeit erhält jedes Mitglied die „Goldene Vereinsehrennadel“. Diese kann auch für besondere Verdienste verliehen werden.



§ 6  Ehrungen für Vorstandstätigkeit - Ehrentitel

 

Für 10/25/40/50jährige Vorstandstätigkeit erhalten ein Mitglied aus Dankbarkeit und Anerkennung eine Ehrenurkunde.

 

Bei Verbandszugehörigkeit des Vereins, können auch darüber Ehrungen für Vorstandstätigkeit beantragt werden.

 

 

Für besondere Verdienste um den Verein, können Mitglieder folgende Ehrentitel nach einen Beschluss der Mitgliederversammlung zugesprochen werden:

 

Ehrenvorsitzende/r
Ehrenvorstand
Ehrenchorleiter/in 

 

Das Mitglied erhält dazu eine Ernennungsurkunde des Vereins.

 

 

§ 7  Inkrafttreten der Ehrungsordnung Satzung

 

Die vorliegende Ehrungsordnung ist in der Mitgliederversammlung vom 26. Januar 2026 beschlossen worden und mit dem gleichen Tag in Kraft getreten.

 

Unterschriften des vertretungsberechtigten Vereinsvorstandes:

 

 

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Vorsitzender                                                                                                                     Vorsitzender

 

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Vorsitzender                                                                                                                     Vorsitzender

 

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1. Schriftführer

 

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2. Schriftführer

 

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1. Kassenführer

 

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2. Kassenführer