Jugendordnung
Auch die Jugendordnung enthält einen Bezug zum HSB. Daher wurde sie angepasst.
Weiter wurde die Zuständigkeit ergänzt, wenn kein Jugendvorsitzender gewählt im Amt ist.
Jugendordnung (Entwurf)
§ 1 Name und Mitgliedschaft
Der Kinder- und Jugendchor ist die selbständige Jugendabteilung im Männergesangverein 1891 Landenhausen e.V. seit 01.01.2006.
Mitglieder der Jugendabteilung sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sowie alle innerhalb der Jugendabteilung gewählten und berufenen Mitarbeiter, d. h. aktive und fördernde Mitglieder, soweit sie Mitglieder des Männergesangverein 1891 Landenhausen e.V. sind.
§ 2 Ziele und Zweck
Die Jugendabteilung verfolgt die chorischen Ziele des Männergesangverein 1891 Landenhausen e.V.
Bei einer Verbandszugehörigkeit kann die Jugendabteilung auch einem Jugendverband angehören.
Die Jugendabteilung ist Mitglied des Landesbundes bzw. der Chorjugend im Landesbund des Hessischen Sängerbundes und kommt durch die Anerkennung und Befolgung der satzungsgemässen Beschlüsse in den Genuss aller Vorteile, die durch diesen Landesverband gegeben sind und erwirkt werden.
Die Jugendabteilung verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr für die Jugendarbeit zufließenden Mittel.
Zusätzlich zu den chorischen Zielen bemüht sie sich, jugendpflegerische Maßnahmen durchzuführen und die freie und öffentliche Jugendpflege anzuregen und zu unterstützen.
Dazu gehören jugendpolitische, soziale und kulturelle Bildungsarbeit, Jugendberatung, Freizeitangebote mit Erholung, gesellschaftliche Veranstaltungen, Spiel und Sport sowie die Förderung internationaler Zusammenarbeit.
Pädagogisches Ziel ist, die charakterlichen und schöpferischen Kräfte zu fördern und die Jugend zu freien und insbesondere für die Musik aufgeschlossenen Menschen zu erziehen.
Der Chor bekennt sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und ist politisch und konfessionell nicht gebunden.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Siehe Satzung des Männergesangverein 1891 Landenhausen e.V.
§ 4 Kassengeschäfte
Beiträge, Zuwendungen und Zuschüsse fließen dem Sonderkonto der Jugendabteilung des Männergesangverein 1891 Landenhausen e.V. zu.
§ 5 Rechte und Pflichten
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele und satzungsgemäßen Beschlüsse des Männergesangverein 1891 Landenhausen e.V. sowie der Jugendarbeit zu befolgen.
In der Mitgliederversammlung der Jugendabteilung hat jedes Mitglied Stimmrecht sowie das Recht auf Antragstellung wie folgt:
Aktives Wahlrecht besitzen alle Mitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, passives Wahlrecht alle Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Stimmrecht für die übrigen Mitglieder hat einer ihrer gesetzlichen Vertreter.
§ 6 Organe
Organ der Jugendabteilung ist die Jugendversammlung. Leitungsteams oder Arbeitsgemeinschaften können frei gebildet werden.
§ 7 Jugendversammlung
Alle jugendlichen und erwachsenen Mitglieder bzw. deren Elternvertretung (§ 5) bilden die Jugendversammlung. Diese beschließt in Zusammenarbeit mit dem Männergesangverein 1891 Landenhausen e.V. die Jugendordnung.
Die Jugendversammlung wählt den Jugendvorsitzenden, der Sitz und Stimme im Vorstand in der Mitgliederversammlung des Männergesangverein 1891 Landenhausen e.V. hat. Zusätzliche Jugendvertreter bzw. Jugendsprecher können in beratender Funktion gewählt werden.
Im Übrigen gelten die weiteren Bestimmungen des Männergesangverein 1891 Landenhausen e.V. Von jeder Sitzung der Jugendabteilung ist der Vorstand des Männergesangverein 1891 Landenhausen e.V. zu informieren.
Änderungen der Jugendordnung oder Auflösung der Jugendabteilung können nur mit zwei Drittel Stimmenmehrheit der zur ordnungsgemäß einberufenen Jugendversammlung erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Über Mitgliederversammlungen oder Sitzungen ist ein Protokoll zu führen. Eine Ausführung erhält jeweils der Vorstand des Männergesangverein 1891 Landenhausen e.V.
Sollte es nicht möglich sein, einen Jugendvorsitzenden zu wählen, übernimmt der Vorstand beziehungsweise die Mitgliederversammlung des Männergesangverein 1891 Landenhausen e.V. die Verantwortung und Zuständigkeit für die Belange der Jugendabteilung. In diesem Fall liegt die Leitung und die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Angelegenheiten der Jugendabteilung bis zur Neuwahl eines Jugendvorsitzenden bei diesen Gremien.
§ 8 Gleichstellungsklausel
Werden Ämter und Titel von einer weiblichen Person erworben, so gelten Titel, Amts- und Funktionsbezeichnungen in ihrer weiblichen Form.
§ 9 Auflösung
Siehe Satzungsbestimmungen des Männergesangverein 1891 Landenhausen e.V.
§ 10 Inkrafttreten der Jugendordnung
Die Jugendordnung hat die Jugendversammlung im Einverständnis mit dem Männergesangverein
Die Jugendordnung hat die
Jugendversammlung bzw. die Mitgliederversammlungdes Männergesangverein 1891 Landenhausen e.V.
am 26. Januar 2026 beschlossen. Sie tritt sofort in Kraft.
Unterschriften:
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Vorstand Vorstand
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Vorstand Vorstand
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Jugendvorsitzender

